AQH-Züchter: Save the Date!

Nicht vergessen: Bei aller Begeisterung für die American Quarter Horse-Fohlen, die bereits das Licht der Welt erblickt haben oder noch werden – für Stuteneigentümer ist die Meldefrist der Fohlengeburten bei der DQHA bis zum 1. August festgelegt.
Bei Geburten nach dem 1. Juli endet die Meldefrist innerhalb von vier Wochen nach der Geburt. Nur die Einhaltung dieser Termine ermöglicht eine fristgerechte Ausstellung der Equidenpässen. Bei späteren Geburten gibt die DQHA-Geschäftsstelle gerne Auskunft.

Quelle: DQHA, Foto: Nina Obermüller